Über uns
Gemäß § 135a des Fünften Sozialgesetzbuches ist die Universitätsmedizin Rostock als zugelassenes Krankenhaus gemäß § 108 SGB V verpflichtet, einrichtungsintern ein Qualitätsmanagementsystem einzuführen und weiterzuentwickeln. Um dieser gesetzlichen Forderung nachzukommen, wurde mit Vorstandsbeschluss vom 10.06.2008 die Stabsstelle Qualitäts- und klinisches Risikomanagement als Stabsstelle des Vorstandes eingerichtet. Dies bringt zum Ausdruck, dass der Vorstand das Qualitätsmanagement zu den Führungsaufgaben zählt, die die Gesamtheit der qualitätsbezogenen Tätigkeiten und Ziele unter Einbeziehung der Mitarbeiter mit dem Ziel der Kundenzufriedenheit und der kontinuierlichen Verbesserung umfasst.
Die Stabsstelle ist organisatorisch der Ärztlichen Vorständin und Vorstandsvorsitzenden zugeordnet.